Asylsuchende, welche an Leib und Leben bedroht sind, haben Anrecht in der Schweiz aufgenommen zu werden. Hingegen Wirtschaftsflüchtlinge und diejenigen, welche ausschliesslich von unserem Sozialsystem profitieren möchten, sind sofort abzuweisen. Asylsuchende ohne gültige Ausweispapiere sind in dasjenige Land zurückzuweisen, aus dem sie in die Schweiz eingereist sind. Papierlosen Personen darf kein Aufenthaltsrecht gewährt werden.

Die Schweiz hat die Zuwanderung nach ihren effektiven Bedürfnissen selber zu regulieren. Jegliche Verträge, welche dies verhindern, sind neu zu verhandeln oder zu kündigen.

Patrick Walder - Usterstrasse 70 - 8600 Dübendorf - wahlen@patrick-walder.ch - Telefon +41 78 820 33 68

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